Main Bayrische Seite

Den Fischfang auszuüben mit: einer einfachen Handangel mit einem Haken und einer Spürangel mit Senkblei und einem Haken.

In folgenden Gewässerstrecken: auf beiden Seiten des Mains von km 58,2 Mündung Hellenbach bis km 77,2 Mündung Gersprenz.

Ausgenommen: Altarm Steinheim und Naturschutzgebiet Mainflinger Mainufer.

Es ist verboten: Das Angeln in Hafenbecken, an Schleusen- und Wehranlagen. Das Fischen mit jeglichen Arten von Netzen, Garnen oder Reusen. Beim Angeln Wasserfahrzeuge zu benutzen. Der Verkauf gefangener Fische. Gem. LFO vom 09.10.2002 § 8(1) ist die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang verboten. Die Verwendung von Setzkeschern ist verboten. Das Anbringen von Ködern mittels eines Bootes ist untersagt. Ebenso ist das Angeln nebst anlanden von Fischen mittels eines Bootes untersagt. Jeder Fall der Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Einzug der Angelerlaubnis und zur umgehenden Geltungsmachung von Schadensersatzansrpüchen.

Besondere Bemerkungen: Diese Karte ist nur persönlich gültig. Den Berufsfischern, Fischereiaufsehern und Aufsichtsbeamten ist die Karte auf Verlangen vorzuzeigen. Die Berufsfischer dürfen durch das Angeln nicht behindert werden. Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins ist zum Führen einer ordnungsgemäßen Fangstatistik verpflichtet. Diese ist jeweils bei der Beantragung eines neuen Erlaubnisscheins vorzulegen. Die Bestimmungen des hessischen Fischereigesetzes vom 01.10.2002 und der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und der Schutz der Fische (ohm LFO) sind zu beachten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen hat den polizeilichen Einzug des Erlaubnisscheins zur Folge.

Tageskarte mit Nachterlaubnis*: 5,00€ inkl. MwSt.

Jahres Karte mit Nachterlaubnis*: 40,00€ inkl. MwSt.

*In Bayern: Gilt die Nachterlaubnis für das komplette Jahr.