Kinzig-Stausee

Erlaubt sind 2 Handangeln, jedoch nur eine Handangel auf Raubfisch, keine sonstigen Fanggeräte (z. B. Senken oder Reusen) in der Zeit von 5 Uhr bis 22 Uhr.

Nach 22 Uhr ist das Gewässer zu verlassen (dies gilt auch für Besitzer mehrerer Tages – Erlaubnisscheine). Campen, Lagern und offenes Feuer ist nicht erlaubt.

Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten (Hessisches Fischereigesetz).

Das Angeln mit Blinker, Spinner und Wobbler ist in der Zeit vom 01.02. bis 15.04. nicht erlaubt. Ein Verkauf oder Tausch der gefangenen Fische ist nicht gestattet, ebenso der Transport von lebenden Fischen vom- und zum Gewässer.

Fanglimit:           1 Raubfisch (Hecht oder Zander oder Wels), 3 Forellen, 1 Karpfen, 1 Schleie, 5 Aale,

                                10 Barsche und 10 Weißfische.

Den Beauftragten des Angelvereins und den mit Ausweis versehenen Fischereiaufsehern sind die Angelpapiere sowie der Fang zur Kontrolle vorzuzeigen.

Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich der ASV Eisvogel das Recht vor, den Fang entschädigungslos einzuziehen, die Erteilung von weiteren Erlaubnisscheinen auf Dauer zu sperren und Strafanzeige zu erstatten.

Der Aufenthalt am Gewässer geschieht auf eigene Gefahr, Haftungen seitens des Vereins sind ausgeschlossen.

Der Angelplatz ist sauber und frei von Abfall zu halten.

Tages-Erlaubnisschein: 12,00 € inkl. MwSt.

Jahreskarte: 150,00 € inkl. MwSt.